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Energieeffizient Bauen
Energieeffizient Bauen mit der KfW – Stromerzeugung durch Photovoltaik, Windkraftanlagen & Co
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Der Tilgungszuschuss der KfW – energieeffizient Sanieren

energetische Sanierung

Im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes fördert die KFW die energetische Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich energieeffizienter Einzelmaßnahmen. Langfristig soll dies zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohnimmobilien führen und dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele des Bundes bis zum Jahr 2050 zu erreichen.

Die KfW fördert sowohl die komplette energetische Sanierung von Wohngebäuden, als auch einzelne energetische Maßnahmen. Bei einer Sanierung, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führt, kann bei der KfW ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 € beantragt werden. Das KfW Effizienzhaus ist ein technischer Standard, der die Förderrichtlinien der KfW-Produkte bestimmt. Die Zahlenwerte richten sich dabei nach der Höhe des Jahresprimärenergiebedarfs des Wohnhauses im Verhältnis zu einem gleichwertigen Neubau. Den Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 € bietet die KfW auch in Kombination mit einem Förderkredit von 120.000 € für die Sanierung zum KfWEffizienzhaus an. Einzelne energetische Maßnahmen hingegen können mit bis zu 10.000 € bezuschusst werden. Förderfähig sind folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Weiterführende Informationen zum Thema „Energieeffizientes Sanieren“ finden Sie auf der Internetpräsenz der KfW.

Heizen mit erneuerbaren Energien: Austausch von Ölheizungen
Weitergehende Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Erneuerung von bestehenden Heizungsanlagen. Werden alte Ölheizungen durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridheizungen ersetzt, so beträgt der Fördersatz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45%. Weitere Informationen zum Thema „Heizen mit erneuerbaren Energien“ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Lassen Sie sich gern von unseren fachkundigen Mitarbeitern persönlich beraten – wir liefern Ihnen das komplette Servicepaket von der Planung, über Möglichkeiten der Förderung bis hin zur Antragstellung.